Schutz von Leib und Leben hat höchste Priorität!

Der Landtag hat das von der Landesregierung vorgelegte Rettungsdienstgesetz, mit dem auf die stetig steigende Zahl der Rettungseinsätze reagiert werden soll, gegen die Kritik der Oppositionsfraktionen verabschiedet. Meine Rede im Wortlaut:

Meine Erklärung zu TOP 6 – Gesetzentwurf der Landesregierung Rettungsdienstgesetz – Drucksache 18/4586; Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 18/5122, Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Grünen und der Abg. des SSW – Drucksache 18/5222, Plenarsitzung am 23.02.2017:
„Der Bedarf rettungsdienstlicher Leistungen wächst erheblich – in den letzten 15 Jahren um 53%. Durch den demografischen Wandel steigen auch die Anforderungen in Richtung einer prä-klinischen medizinischen Versorgung. Die wichtigsten Punkte dabei sind:

Die gesetzliche Regelung der Luftretter, klare Regeln für alle Formen rettungsdienstlichen Handelns sowie besondere Hilfen für intensivpflegebedürftige Menschen, schwergewichtige Personen und Babys in Not. Erstmals geregelt wird auch die erste Hilfe, die in den Leitstellen gesondert angefordert werden kann. Im Vordergrund steht aber vor allem ein einheitliches Qualitätsmanagement. Im Mittelpunkt steht dabei immer die sichere Rettung von Leben.

Private Anbieter können zwar weiterhin eingebunden werden, jedoch nicht mehr über einen Rechtsanspruch sondern auf Anforderung des öffentlichen Trägers des Rettungsdienstes. Die Steuerung, Aufgabendurchführung und Aufsicht liegen zukünftig ausschließlich beim kommunalen Aufgabenträger. Diese Änderung soll eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Rettungsdienstes auf jeden Fall verhindern.

Wenn Verantwortung und Planung – einschließlich Einsatzdisposition – nicht in einer Hand liegen, können wirtschaftliche Belange die Notfallorganisation dominieren. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn wirtschaftlicher Einsatz des Rettungsfahrzeuges oder drohende Insolvenz das Einsatzgeschehen beeinflussen. Die Landesregierung hat hierzu unter der Drucksachennummer 18/3048 ausführlich Stellung genommen und dies auf Nachfrage weiter erläutert. Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis einer intensiven Diskussion mit allen relevanten Akteuren und Abwägung aller Interessen gegenüber dem Lebensrisiko. Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz ordnen wir die Strukturen der Notfallversorgung im Land: bedarfsorientiert, zukunftsorientiert, nachhaltig und verfassungsgemäß. Es kommt auf jede Sekunde an.“

%d Bloggern gefällt das: