Zum Beschluss im Sozialausschuss über das Landeskrankenhausgesetz habe ich als gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein erklärt:
„Mit ihrer ablehnenden Haltung zu stärkeren Rechten für Patientinnen und Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf sowie zu Kinderschutz- und Inklusionskonzepten, zur Einführung von Demenzbeauftragten im Krankenhaus, zu einer qualifizierten Sozialberatung und einem gut geregeltes Entlassmanagement hat die Jamaika-Koalition im Sozialausschuss die Chance vertan, ein umfassendes Landeskrankenhausgesetz auf den Weg zu bringen. Auch die von der SPD vorgeschlagene stärkere Beteiligung von Interessenvertretungen im Landeskrankenhausausschuss, die einen direkten Bezug zum Krankenhausaufenthalten haben (wie die Ärztekammer, die Psychotherapeutenkammer und die Pflegeberufekammer oder der Kinderschutzbund sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen) wurde abgelehnt. Wir brauchen in Schleswig-Holstein ein Landeskrankenhausgesetz, aber wir wollen kein einfaches Rumpfgesetz. Die Koalition verweist auf mögliche Bundesratsinitiativen. Die Gestaltungsmöglichkeiten im eigenen Bundesland werden hingegen leider nicht wahrgenommen.“