Gesundheitsversorgung für Schleswig-Holstein auch in der Pandemie erhalten

2018_03_05_TK_ArtikelAm 26.03.2021 debattierte das Plenum zu TOP 32 über die Krankenhausfinanzerung. Die SPD-Fraktion hat hierzu den Alternativantrag: „Die Krankenhausversorgung in Schleswig-Holstein auch in der Pandemie erhalten“ Drucksache 19/2889 eingebracht, weil nach unserer Einschätzung der Antrag „Krankenhausfinanzierung pandemiegerecht gestalten“ Drucksache 19/2870 in der Finanzproblematik nicht hilft, um der Unterfinanzierung vieler Krankenhäuser, auch als Folge der Corona-Krise, zu begegnen.

Meine nachstehende Rede zu unserem Alternativantrag gab ich dieses mal zu Protokoll, weil sich die Fraktionen wegen weiterer Paralleltermine auf einen Ausspracheverzicht veständigt hatten: „Anrede,
Verantwortung ist der Begriff unserer Zeit. Verantwortung für das Leben der Menschen, Verantwortung für die Struktur unseres Landes. Wir als GesundheitspolitikerInnen tragen Verantwortung für die Gegenwart und Zukunft unserer Gesundheitsversorgung. Für uns SozialdemokratInnen ist die stationäre Gesundheitsversorgung ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge.

Unser eigenes Universitätsklinikum Schleswig-Holstein ist eines der größten in Europa und das zweitgrößte in der Republik. 14.000 Menschen im UKSH kümmern sich um die ca. 350.000 Patientinnen und Patienten im Jahr.

Neben unserem Maximalversorger gibt es weitere 74 Krankenhäuser der Schwerpunkt-, Regel- und begrenzten Regelversorgung an 114 Standorten. Die Zahl der Häuser und ihre Standorte sind seit Jahren stabil. Bisher ist damit eine flächendeckende stationäre Versorgung in Schleswig-Holstein mit insgesamt knapp 15.000 Betten und ca. 1.750 Tagesklinikplätzen gesichert.

In Schleswig-Holstein haben die Krankenhausfälle mit ca. 630.000 in 2019 eine große Bedeutung. Glücklicherweise hat die Pflegekostenausgliederung neue Spielräume, die gesondert verhandelt werden, geschaffen und der Landesbasisfallwert ist mit dem Bundesbasisfallwert inzwischen fast deckungsgleich, aber leider nur fast.

Der gemeinsame Bundesausschuss hat die Bedingungen für die Notfallversorgung, die Qualität der Fachabteilungen und des Fachpersonals in den Stufen Basis, Erweitert und umfassend aufgegliedert. Häuser, die örtlich unverzichtbar aber nicht die Basisversorgung sichern können, gehören der Spezialversorgung an. Geld bekommen die Häuser in den Budgetverhandlungen, wenn sie im Krankenhausplan verzeichnet sind, mit Zu- und Abschlägen. Leistungen zur Qualitätssicherung sind zu einem großen Teil an Mindestmengen gebunden, soweit es sich nicht um Notfälle handelt.

Aber jetzt haben wir Corona, bleibt das alles so?

Meine Damen und Herren! Unsere Krankenhäuser tragen aktuell ein großes Sorgenpaket mit sich und das kann uns am Ende alle treffen. Die Krankenhäuser werden durch die Pandemie in die Enge getrieben. Die Herausforderungen führen zur risikoreichen Umgestaltung der Leistungen, Menschen meiden Behandlungen im Krankenhaus oder schieben sie hinaus.

Und so werden auch die Mindestfallzahlen zum Teil nicht mehr erreicht. Das gleiche gilt für die über 4.000 Rehabetten und die ca. 3.300 Mutter/Vater–Kind Vorsorgeplätze im Land.

Unser Antrag setzt hier drei Schwerpunkte zur Sicherstellung unserer Stationären Einrichtungen.

  1. Fortführung des Ausgleichs der Coronabelastungen für alle Krankenhäuser ohne Kopplung an einen Inzidenzwert.
  2. Reichen die Bundesmittel nicht aus und geraten Krankenhäuser in Schieflage, muss das Land die stationäre Versorgungsstruktur aus unserem Corona-Nothilfeprogramm sichern.
  3. Sicherstellung der hohen Leistungsstandards unseres eigenen Maximalversorgers durch ein gesondertes Förderprogramm.

Versorgungskrankenhäuser haben es schon schwer genug mit dem DRG-System – aber noch schwerer, wenn wir sie jetzt aus den Augen verlieren.

Bei meinen Besuchen und Konferenzen mit Häusern in Borstel, in Flensburg oder dem Krankenhaus Geesthacht habe ich festgestellt, dass die Luft immer dünner wird. Besonders die kommunalen Krankenhäuser sind ebenso wie unser UKSH erheblichen Belastungen ausgesetzt, die nicht ausreichend refinanziert sind.

Um es auf den Punkt zu bringen: Das Land muss Verantwortung übernehmen und mitwirken. Unsere Gesundheitsversorgung muss uns etwas Wert sein. Es hilft unseren Krankenhäusern nicht, wenn Sie, liebe Koalition, sich einen schlanken Fuß machen und ausschließlich auf Berlin zeigen. Bis Gesundheitsminister Spahn allen Häusern das versprochene Überleben sichern wird, gibt es einige Versorgungskrankenhäuser vielleicht dann gar nicht mehr.

Um es mit einem früheren konservativen Bundespräsidenten zu sagen:
„Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie unserem Antrag zu.“

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