Krankenhausgesetz muss nachgeschärft werden

heinemann_104-990x1230Anlässlich der Pressekonferenz von Gesundheitsminister Garg zum neuen Landeskrankenhausgesetz am 11.03.2020 erklärte ich in meiner Funktion als gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Ein Krankenhausgesetz für Schleswig-Holstein ist wichtig. Wir werden uns das nun vorgelegte Gesetz im Rahmen der parlamentarischen Arbeit genauer anschauen. Uns fehlen ein paar grundsätzliche Aussagen zur Krankenhaushygiene, die der aktuellen Sensibilität zu diesem Thema auch gerecht werden. Zudem muss das Gesetz auch im Bereich der Patientenrechte und
-beteiligung sowie im Entlass- und Beschwerdemanagement nachgeschärft werden. Andere Bundesländer sind hier weiter. Auch die kindgerechte Versorgung darf im Landeskrankenhausgesetz nicht nur unter medizinischen Aspekten und allein von den behandelnden Ärzten entschieden werden.“

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